BESCHWERDEORDNUNG

1. Geltungsbereich

1.1.Diese Reklamationsordnung regelt das Beschwerdeverfahren zwischen der Gesellschaft SVCK s.r.o. (vertreten ggf. durch vertragliche Händler der Gesellschaft, im Folgenden „Anbieter“) und dem Endkunden (im Folgenden „Kunde“). Die Reklamationsordnung richtet sich nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 250/2007 über den Verbraucherschutz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch Nr. 401/1964 Slg., dem Handelsgesetzbuch Nr. 513/1991 Slg. (alle in der jeweils gültigen Fassung), sowie nach weiteren allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik. Reklamationen werden während der Öffnungszeiten an der Betriebsstätte bearbeitet, an der die Dienstleistung erbracht wurde. Reklamationen können auch über info@365cars.sk oder telefonisch unter +421 911 137 025 eingereicht werden.

1.2Diese Reklamationsordnung gilt für alle vom Anbieter an den Kunden erbrachten Dienstleistungen.

2. Nachweis über die erbrachte Dienstleistung (Fahrzeugvermietung)

2.1Der Anbieter ist verpflichtet, dem Kunden einen Nachweis über die erbrachte Dienstleistung auszustellen, der Folgendes enthält:

a) Firmenname, Identifikationsnummer und Sitz des Anbieters,

b) Adresse der Betriebsstätte,

c) Datum der Dienstleistungserbringung,

d) Bezeichnung der Dienstleistung,

e) Preis der Dienstleistung und Gesamtbetrag, den der Kunde bezahlt hat.

2.2Bei Dienstleistungen mit späterer Erbringung muss der Nachweis Ort, Datum und Uhrzeit der Erbringung enthalten.

3. Reklamationsverfahren

3.1Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden über die Bedingungen und das Verfahren der Reklamation zu informieren, einschließlich der Angabe, wo die Reklamation eingereicht werden kann.

3.2Reklamationen können bei der Filiale AVIS Prestige eingereicht werden, wenn dies im Hinblick auf die Dienstleistung und die vertraglichen Bedingungen (Teil jedes Mietvertrags oder veröffentlicht auf der Website des Anbieters) möglich ist. Jeder Kunde sollte sich spätestens bei Unterzeichnung des Mietvertrags mit diesen Bedingungen vertraut machen, um Missverständnisse zu vermeiden.

3.3Der Anbieter oder eine beauftragte Person ist verpflichtet, die Reklamation unverzüglich zu bearbeiten. Ist dies nicht möglich, so innerhalb von maximal 30 Tagen. Die Frist schließt die Dauer der fachlichen Begutachtung nicht ein. Nach Fristablauf gilt der Mangel als nicht behebbar.

3.4Der Anbieter muss dem Kunden bei Einreichung der Reklamation eine Empfangsbestätigung ausstellen.

3.5Der Anbieter muss spätestens 30 Tage nach Einreichung der Reklamation eine schriftliche Entscheidung zur Reklamation ausstellen.

3.6Der Anbieter ist verpflichtet, ein Reklamationsverzeichnis zu führen und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Es muss Datum der Einreichung sowie Art und Datum der Erledigung enthalten.

4. Einreichen einer Reklamation

Rechte aus Mängeln der Dienstleistung können nur während der Leistung (Fahrzeugmiete), spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Leistungserbringung geltend gemacht werden.

5. Verfahren zur Bearbeitung von Reklamationen

5.1Bei Einreichung der Reklamation muss der Kunde folgende Unterlagen vorlegen:

– Nachweis über die Dienstleistung (Mietvertrag),

– Schriftliche Beschreibung der Mängel,

– Vorschlag zur Lösung,

– Vorschlag auf Schadenersatz.

5.2Der Anbieter stellt dem Kunden eine Empfangsbestätigung aus, die Folgendes enthält:

– Datum der Einreichung,

– Beanstandete Mängel,

– Lösungsvorschlag des Kunden.

Diese Angaben können in der schriftlichen Reklamation enthalten sein.

5.3Eine Reklamation kann eingereicht werden, wenn die Dienstleistung ihren Zweck nicht erfüllt hat (z. B. Fahrzeug nicht übergeben wurde) oder Mängel während der Nutzung aufgetreten sind.

6. Entscheidung über die Reklamation

Ein qualifizierter Mitarbeiter des Anbieters entscheidet nach fachlicher Prüfung über die Art der Reklamationsbearbeitung.

7. Reklamationsbearbeitung

7.1Die Reklamation muss innerhalb von maximal 30 Tagen bearbeitet werden, sofern alle Bedingungen dieser Ordnung erfüllt sind.

7.2Unvollständige oder fehlerhafte Reklamationen kann der Anbieter gemäß STN ISO 10002 zur Ergänzung zurückweisen. Die Frist wird bis zur erneuten Einreichung unterbrochen.

7.3Die Reklamation kann gelöst werden durch: Preisnachlass, Rückerstattung oder Ablehnung durch den Anbieter. Reklamationen bei Vertragshändlern können gemäß § 436 ff. des Handelsgesetzbuchs geltend gemacht werden.

7.4Erfüllt die Reklamation nicht alle Bedingungen, wird sie dennoch im Einklang mit dieser Ordnung und geltenden Gesetzen bearbeitet, sodass gesetzliche Rechte des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

7.5Eine Reklamation wird nicht anerkannt, wenn der Anbieter nachweist, dass der Mangel nicht durch ihn verursacht wurde und er ihn nicht verhindern konnte (z. B. durch unvorhersehbare Umstände).

7.6Bei unberechtigter Reklamation können dem Kunden entstandene Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt werden.

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